{"id":41,"date":"2020-02-28T10:26:45","date_gmt":"2020-02-28T10:26:45","guid":{"rendered":"https:\/\/dhs-tools.de\/unternehmen-2\/"},"modified":"2021-12-09T10:41:45","modified_gmt":"2021-12-09T09:41:45","slug":"nutzungsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/dhs-tools.de\/at\/nutzungsbedingungen\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>1. Allgemeines<\/strong><br>   1.1 F\u00fcr alle Lieferungen und sonstigen Leistungen gelten ausschlie\u00dflich die  nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen.<br>   1.2 Abweichende Bedingungen des Bestellers, die der Lieferer nicht ausdr\u00fccklich  anerkennt, sind unverbindlich, auch wenn der Lieferer ihnen nicht ausdr\u00fccklich  widerspricht.<br>   1.3 Andere Vereinbarungen, \u00e4nderungen und Nebenabreden bed\u00fcrfen der  schriftlichen Best\u00e4tigung.<br>   1.4 Einbeziehung und Auslegung dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen regeln  sich ebenso wie Abschluss und Auslegung der Rechtsgesch\u00e4fte mit dem Besteller  selbst ausschlie\u00dflich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die  Anwendung des Einheitlichen Gesetzes \u00fcber den Abschluss von internationalen  Kaufvertr\u00e4gen \u00fcber bewegliche Sachen (BGBl. 1973 I S. 868), des Einheitlichen  Gesetzes \u00fcber den internationalen Kauf beweglicher Sachen (BGBl. 1973 I S. 856)  sowie des UN-Kaufrechts sind ausgeschlossen.<br>   1.5 Sollten sich Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen als  ung\u00fcltig erweisen, so ber\u00fchrt das die G\u00fcltigkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen  nicht. Besteller und Lieferer werden die ung\u00fcltigen Vorschriften durch neue  Bestimmungen ersetzen, die rechtlich zul\u00e4ssig sind und dem verfolgten  rechtlichen und wirtschaftlichen Sinn und Zweck so nahe wie m\u00f6glich kommen.<br>   1.6 Erf\u00fcllungsort f\u00fcr alle sich mittelbar oder unmittelbar aus diesem  Vertragsverh\u00e4ltnis ergebenden Verpflichtungen, einschlie\u00dflich der  Zahlungspflicht, ist der Sitz der Lieferfirma.<br>   1.7 Gerichtsstand ist der f\u00fcr den Firmensitz des Lieferers zust\u00e4ndige Gerichtsort.  Der Lieferer ist auch berechtigt, vor einem Gericht zu klagen, welches f\u00fcr den  Sitz oder eine Niederlassung des Bestellers zust\u00e4ndig ist.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>2. Angebote, Leistungsumfang und Vertragsabschluss<\/strong><br>     2.1 Alle Angebote sind freibleibend.<br>     2.2 Das gesamte Angebot des Lieferers  richtet sich ausschlie\u00dflich an solche Besteller, die bei Abschluss der  Bestellung in Aus\u00fcbung ihrer gewerblichen oder selbst\u00e4ndigen beruflichen  T\u00e4tigkeit handeln (Unternehmer).<br>     2.3.1 F\u00fcr den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen ist ausschlie\u00dflich  die Auftragsbest\u00e4tigung ma\u00dfgebend.<br>     2.3.2 \u00e4nderungen der Konstruktion, der Werkstoffwahl, der Spezifikation und der  Bauart beh\u00e4lt sich der Lieferer auch nach Absendung einer Auftragsbest\u00e4tigung  vor, sofern diese \u00e4nderungen weder der Auftragsbest\u00e4tigung noch der  Spezifikation des Bestellers widersprechen.<br>     2.3.3 Teillieferungen sind zul\u00e4ssig.<br>     2.3.4 Der Besteller ist verpflichtet, die Liefergegenst\u00e4nde unbeschadet seiner  Rechte bez\u00fcglich Haftung und Gew\u00e4hrleistung entgegenzunehmen.<br>     2.3.5 Die dem Angebot oder der Auftragsbest\u00e4tigung zugrunde liegenden  Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Ma\u00df und Gewichtsangaben, sind in der  Regel nur als Ann\u00e4herungswerte zu verstehen, sofern sie nicht ausdr\u00fccklich als  verbindlich bezeichnet werden.<br>     2.4.1 Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er vom Lieferer  schriftlich best\u00e4tigt worden ist, jedoch hilfsweise mit der Lieferung, falls  diese ohne vorherige Auftragsbest\u00e4tigung erfolgen musste. Erteilte Auftr\u00e4ge  sind unwiderruflich.<br>     2.4.2 Tritt eine wesentliche Ver\u00e4nderung der bei Vertragsabschlu\u00df bestehenden  Verh\u00e4ltnisse ein, so kann der Lieferer die Lieferung solange verweigern, bis  der Besteller entweder die a<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>3. Preise und  Zahlungsbedingungen<br>       <\/strong>3.1 Die Preise gelten  mangels besonderer Vereinbarung ab Werk einschlie\u00dflich Verpackung, jedoch  ausschlie\u00dflich sonstiger Versand- und Transportspesen. Zu den Preisen kommt die  Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen H\u00f6he hinzu.<br>     3.2.1 Bei wesentlicher, nicht vorhersehbarer und vom Lieferer nicht  beeinflussbarer Ver\u00e4nderung der Gestehungskosten beh\u00e4lt sich der Lieferer vor,  mit dem Besteller einen von der Auftragsbest\u00e4tigung abweichenden Preis zu  vereinbaren.<br>     3.2.2 Bei \u00e4nderungsw\u00fcnschen des Bestellers nach Auftragsbest\u00e4tigung werden die  entstandenen Mehrkosten in Rechnung gestellt.<br>     3.3.1 Zahlungen sind zu leisten innerhalb 30 Tagen nach Absendung der Rechnung  ohne jeden Abzug.<br>     3.3.2 Erf\u00fcllungszeitpunkt f\u00fcr alle Zahlungen ist der Tag, an dem der Besteller  die geschuldete Zahlung auf den Weg gebracht hat.<br>     3.3.3 Schecks werden nur zahlungshalber angenommen und gelten erst nach  vorbehaltloser Gutschrift als Zahlung. Bank-, Diskont- und sonstige Spesen  gehen zu Lasten des Bestellers.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"> <strong>4. Lieferfristen, Abnahme und Versand<\/strong><br>     4.1.1 Der Lieferer ist bem\u00fcht, die angegebenen Lieferfristen einzuhalten. Die  Lieferzeitangaben erfolgen nach bestem Ermessen, aber ohne Verbindlichkeit, es  sei denn, es handelt sich um einen in der Auftragsbest\u00e4tigung vereinbarten  tagesgenauen Festtermin.<br>     4.1.2 Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbest\u00e4tigung. Eine  angemessene Verl\u00e4ngerung dieser Frist tritt jedoch ein, wenn der Besteller die  von ihm zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen usw. nicht rechtzeitig  beibringt oder seinen f\u00fcr den Auftrag wesentlichen Vertrags- und  Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Das gleiche gilt bei Ma\u00dfnahmen im  Rahmen von Arbeitsk\u00e4mpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim  Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die au\u00dferhalb des Willens des Lieferers  liegen &#8211; wie z.B. Lieferverz\u00f6gerungen eines Vorlieferanten, Verkehrs- und  Betriebsst\u00f6rungen, Werkstoff- oder Energiemangel &#8211; und nachweislich auf die  Herstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss  sind. Die vorbezeichneten Umst\u00e4nde sind auch dann vom Lieferer nicht zu  vertreten, wenn sie w\u00e4hrend eines bereits vorhandenen Lieferverzuges eintreten.<br>4.1.3 Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand  das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">4.2.1 Der Versand erfolgt ab Werk auf Kosten und Gefahr des Bestellers.  Transport-, Bruch-, Diebstahl- und sonstige Versicherungen<br>4.3 Der Vertragspartner \u00fcbernimmt die  Pflicht, die gelieferte Ware nach Nutzungsbeendigung auf eigene Kosten nach den  gesetzlichen Vorschriften ordnungsgem\u00e4\u00df zu entsorgen. Er stellt den Lieferanten  von den Verpflichtungen nach \u00a710 Abs.2 ElektroG (R\u00fccknahmepflicht der  Hersteller) und damit in Zusammenhang stehenden Anspr\u00fcchen Dritter frei.  <\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>5. Gefahr\u00fcbergang<\/strong><br>       Die Gefahr geht mit der \u00dcbergabe des Liefergegenstandes an den Transporteur  (Spedition, Bahn etc.) \u00fcber. Die Gefahr geht in jedem Falle mit der  Ingebrauchnahme des Liefergegenstandes \u00fcber.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>6. Eigentumsvorbehalt<\/strong><br>       6.1 Grunds\u00e4tzlich bleibt verkaufte Ware bis zur Erf\u00fcllung s\u00e4mtlicher  Forderungen aus der Gesch\u00e4ftsbeziehung Eigentum des Lieferers.<br>       6.2 Der Besteller darf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware weder  verpf\u00e4nden noch zur Sicherung \u00fcbereignen. Bei Pf\u00e4ndungen sowie Beschlagnahme  oder sonstigen Verf\u00fcgungen durch Dritte hat er den Lieferer unverz\u00fcglich  hier\u00fcber zu benachrichtigen.<br>       6.3 Wird die Ware von dem Besteller be- oder verarbeitet, erstreckt sich der  Eigentumsvorbehalt auf die gesamte neue Sache. Bei einer Verarbeitung,  Verbindung oder Vermischung mit fremden Sachen erwirbt der Lieferer Miteigentum  zu dem Bruchteil, der dem Verh\u00e4ltnis des Wertes seiner Ware zu dem der vom  Besteller benutzten anderen Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung  oder Vermischung entspricht. Der Besteller ist berechtigt, die im  Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im Rahmen eines geordneten  Gesch\u00e4ftsbetriebes weiterzuver\u00e4u\u00dfern. Ver\u00e4u\u00dfert der Besteller diese Waren  seinerseits, ohne den vollst\u00e4ndigen Kaufpreis im voraus oder Zug um Zug gegen  \u00dcbergabe der Kaufsache zu erhalten, so hat er mit seinen Kunden einen  Eigentumsvorbehalt entsprechend diesen Bedingungen zu vereinbaren. Der  Besteller tritt bereits jetzt seine Forderungen aus dieser Weiterver\u00e4u\u00dferung  sowie die Rechte aus dem von ihm vereinbarten Eigentumsvorbehalt an den  Lieferer ab. Er ist auf Verlangen des Lieferers verpflichtet, den Erwerbern die  Abtretung bekannt zu geben und die zur Geltendmachung von dessen Rechten gegen  die Erwerber erforderlichen Ausk\u00fcnfte zu erteilen und Unterlagen auszuh\u00e4ndigen<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>7. Gew\u00e4hrleistung <\/strong><br>7.1 Die Gew\u00e4hrleistung richtet sich &#8211; mit folgenden Ma\u00dfgaben &#8211; nach den  gesetzlichen Bestimmungen. Die Gew\u00e4hrleistungsfrist betr\u00e4gt einheitlich 12  Monate. Rechtzeitig und ordnungsgem\u00e4\u00df geltend gemachte M\u00e4ngel bessert der  Lieferer nach eigener Wahl nach oder liefert Ersatzware, wozu er auch nach  erfolgloser Nachbesserung berechtigt ist. Insbesondere Ersatz- oder Verschlei\u00dfteile  oder Teile zur weiteren Verarbeitung m\u00fcssen unverz\u00fcglich nach Ablieferung durch  den Besteller untersucht und eventuelle M\u00e4ngel unverz\u00fcglich angezeigt werden.  F\u00fcr M\u00e4ngel, die vor dem Einbau oder der Verarbeitung h\u00e4tten festgestellt werden  k\u00f6nnen, entfallen nach der Verarbeitung oder nach dem Einbau s\u00e4mtliche  Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche.<br>7.2 Veranlasst der Besteller eine \u00dcberpr\u00fcfung von gelieferter Ware und gibt er  einen Fehler an, f\u00fcr den der Lieferer gem\u00e4\u00df vorstehender Nummer 8.1 haften  w\u00fcrde, hat der Besteller die entstandenen Kosten zu tragen, wenn sich herausstellt,  dass kein Mangel vorhanden ist.<br>7.3 Weitergehende Anspr\u00fcche des Bestellers sind ausgeschlossen. Dies gilt  nicht, soweit dem Lieferer Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit zur Last f\u00e4llt,  bei Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit sowie bei Verletzung  wesentlicher Vertragspflichten. Im letzteren Fall ist ein Schadensersatzanspruch  auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.<br>7.4 Kosten f\u00fcr die Ein- und R\u00fccksendung des Liefergegenstandes sowie f\u00fcr seine  Verpackung gehen zu Lasten des Lieferers, es sei denn, zwischen Besteller und  Lieferer ist etwas anderes vereinbart.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>8. Haftung<\/strong><br>8.1 Schadensersatzanspr\u00fcche des Bestellers &#8211; aus welchem Rechtsgrund auch  immer, auch solche aus unerlaubter Handlung oder auf Ersatz von Folgesch\u00e4den &#8211;  sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit dem Lieferer Vorsatz oder grobe  Fahrl\u00e4ssigkeit zur Last f\u00e4llt, bei Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der  Gesundheit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. solcher Pflichten deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe  Durchf\u00fchrung des Vertrages \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung  der Kunde regelm\u00e4\u00dfig vertrauen darf. Im letzteren Fall ist ein Schadensersatzanspruch auf den  vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.<br>8.2 Macht der Besteller Personen- und Sachsch\u00e4den auf Grund des  Produkthaftungsgesetzes geltend, die auf die Fehlerhaftigkeit der gelieferten  Sache zur\u00fcckgehen, so gilt der Haftungsausschluss nicht.<br>8.3 F\u00fcr Sch\u00e4den, die aus nachfolgenden Gr\u00fcnden entstehen, haftet der Lieferer  nicht: Ungeeignete oder unsachgem\u00e4\u00dfe Verwendung, fehlerhafte Montage oder  Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, Nichtbeachtung der  Betriebsanleitung, fehlerhafte oder nachl\u00e4ssige Behandlung, nat\u00fcrliche  Abnutzung, chemische, elektrochemische oder elektrische Einfl\u00fcsse, sofern sie  nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit des Lieferanten zur\u00fcckzuf\u00fchren  sind, nicht genehmigte \u00e4nderungen oder Instandsetzungsarbeiten.<br>8.4 Beratungen des Bestellers, insbesondere \u00fcber die Verwendung des Liefergegenstandes,  sind f\u00fcr den Lieferer nur dann verbindlich, wenn er sie schriftlich erteilt  oder best\u00e4tigt hat<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>9. Urheberrecht<\/strong><br>9.1 Der Lieferer beh\u00e4lt sich das Eigentum an Zeichnungen, Skizzen,  Kostenvoranschl\u00e4gen und seinen sonstigen Angeboten und Auftragsbest\u00e4tigungen  beigef\u00fcgten Unterlagen vor. Der Besteller darf sie nur zu dem vereinbarten  Zweck benutzen und sie ohne Zustimmung des Lieferers nicht vervielf\u00e4ltigen oder  Dritten zug\u00e4nglich machen. Auf Verlangen sind diese Unterlagen selbst und  s\u00e4mtliche Vervielf\u00e4ltigungen davon an den Lieferer zur\u00fcckzugeben.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1. 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